Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre Buchung und Bedingungen für Ferienwohnungen

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:


a. Ferienhaus: (mobiler) Wohnwagen, Bungalow, Sommerhaus usw.;


b. Unternehmer: das Unternehmen, die Institution oder die Stiftung, die das Ferienhaus zur Verfügung stellt;


c. Freizeitperson: die Person, die den Mietvertrag mit dem Unternehmer abschließt;


d. Aufenthaltsdauer: Zeitraum von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten in einem Kalenderjahr;


e. Anschlusskosten: Kosten für den Anschluss des Ferienhauses an ein bestehendes Leitungsnetz;


f. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt im Freizeitunternehmen, des Ortes und des Ferienhauses;


g. Beschwerdeprotokoll: Wenn eine Freizeitperson eine Beschwerde hat, die in Absprache mit dem betreffenden Unternehmer nicht geklärt wurde, kann die Freizeitperson eine Beschwerde vor dem zuständigen Gericht einreichen.

Artikel 2: Inhalt der Vereinbarung

1. Zu Erholungszwecken, d. h. nicht zum Daueraufenthalt, stellt der Unternehmer dem Urlauber das vereinbarte Ferienhaus für die vereinbarte Aufenthaltsdauer zur Verfügung.


2. Die Vereinbarung wird auf der Grundlage der Informationen, Folder (n) und/oder anderer Werbematerialien geschlossen, die der Unternehmer der Freizeitperson zur Verfügung stellt.

Artikel 3: Gültigkeit und Sicherheit

1. Der Unternehmer hat das Recht, die im Ferienhaus vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallationen auf Zuverlässigkeit und Sicherheit zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, wobei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsunternehmens sowie alle relevanten Gesetze und Vorschriften gelten.


2. Der Unternehmer garantiert die Solidität und Sicherheit des zur Verfügung gestellten Ferienhauses, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese sind auf Fehler in der Anlage zurückzuführen, für die der Urlauber verantwortlich ist.


3. Der Freizeitperson ist es nicht gestattet, vor Ort eine LPG-Anlage auf andere Weise als die Installation in einem vom Nationalen Straßenverkehrsamt zugelassenen Kraftfahrzeug zu installieren.

Artikel 4: Wartung und Bau

1. Der Unternehmer sorgt dafür, dass sich das Erholungsgebiet und das Ferienhaus in einem guten Wartungszustand befinden.


2. Der Freizeitperson oder dem Nutzer ist es — außer für übliche Wartungsarbeiten — nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen oder Büsche zu fällen, Gärten anzulegen, Blumenzwiebeln zu pflanzen, Antennen oder Satellitenschüsseln zu installieren, Zäune oder Trennwände zu installieren, Veranden, Fliesenplattformen, Gebäude oder andere Einrichtungen jeglicher Art in der Nähe, auf, unter oder um das Ferienhaus bereitzustellen.

Artikel 5: Preis und Preisänderung

1. Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für die Nutzung von Gas, Strom, Wasser, Abwasser und anderen damit verbundenen Kosten mit Ausnahme der Reinigungskosten und der Kurtaxe, sofern nicht anders im Voraus angekündigt.


2. Entstehen auf Seiten des Unternehmers nach Festsetzung des Preises zusätzliche Kosten aufgrund einer Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Abgaben, die auch die Freizeitperson betreffen, können diese auf die Freizeitperson abgewälzt werden.

Artikel 6: Preisänderung für Verträge, die länger als einen Monat geschlossen werden

1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 5 Absatz 2 hat der Unternehmer das Recht, den vereinbarten Tarif höchstens einmal jährlich zu ändern. Der geänderte Tarif wird dem Urlauber mindestens einen Monat vor Ende des Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt.


2. Im Falle einer Preisänderung, die nicht in Artikel 5 Absatz 2 vorgesehen ist, kann die Freizeitperson den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung kündigen. Diese Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem der neue Tarif in Kraft tritt.

Artikel 7: Zahlung

1. Der Urlauber muss Zahlungen in Euro leisten, sofern nicht anders vereinbart, zu den vereinbarten Bedingungen.


2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


3. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, muss er den Urlauber per Einschreiben oder persönlich übergebenem Schreiben darüber informieren und auf die Möglichkeit hinweisen, die Stornierung zu stornieren, indem er seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Übergabe des Stornierungsschreibens nachkommt oder die Streitigkeit dem zuständigen Zivilgericht vorlegt.


4. Wenn der Urlauber von der in Absatz 3 genannten Option keinen Gebrauch gemacht hat, hat der Unternehmer das Recht, der Freizeitperson und ihren Familienmitgliedern, Gästen und Besuchern den Zugang zu seiner Website zu verweigern.

Artikel 8: Kündigung und vorzeitige Kündigung

1. Der Urlauber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen


2. Wenn der Urlauber den Vertrag vor dem Startdatum kündigt und der Vertrag eine Ferienwohnung für einen Zeitraum von weniger als einer Saison betrifft, schuldet er eine feste Entschädigung.


Die Entschädigung beträgt:


• im Falle einer Stornierung zwei Monate und länger vor dem Startdatum 15% des vereinbarten Preises;


• bei einer Stornierung von sechs Wochen bis zwei Monaten vor dem Startdatum 50% des vereinbarten Preises;


• im Falle einer Stornierung zwei bis sechs Wochen vor dem Startdatum 75% des vereinbarten Preises;


• im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor dem Startdatum 90% des vereinbarten Preises;


• im Falle einer Stornierung am oder nach dem Tag des Startdatums 100% des vereinbarten Preises;


3. Die Entschädigung wird anteilig nach Abzug der Verwaltungskosten zurückerstattet, wenn
Urlaubsunterkünfte von Dritten sind für denselben Zeitraum oder einen Teil davon reserviert, und in diesem Zeitraum sind keine anderen Ferienunterkünfte verfügbar. Die Verwaltungskosten betragen 5% des vereinbarten Preises mit einem Mindestbetrag von 50,00€ und einem Höchstbetrag von 75€.

Artikel 9: Verhaltensregeln

1. Der Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste, Besucher und Nutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten, einschließlich der Vorschriften über die erforderlichen Camping- und Aufenthaltsdokumente sowie die Meldepflichten.


2. Der Unternehmer wird die Freizeitperson über die Verhaltensregeln informieren.


3. Wenn die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln und/oder die Vereinbarung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen und zum Nachteil der Freizeitperson sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 10: Haftung

1. Der Unternehmer haftet nicht für Diebstahl, Unfälle oder Schäden an seinem Eigentum, es sei denn, diese sind auf einen Mangel zurückzuführen, der ihm oder seinen Mitarbeitern zuzuschreiben ist.


2. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder (Unterlassungen) von ihm und/oder seinen Familienangehörigen, seinen Unterkünften oder von ihm erlaubten Besuchern verursacht wurden, sofern es sich um Schäden handelt, die der Freizeitperson oder ihnen zuzurechnen sind.


3. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das vernünftigerweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt werden kann, mit einem Mindestbetrag von 
500.000,00€.

Artikel 11: Dauer und Ablauf der Vereinbarung

Die Vereinbarung erlischt automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist.

Artikel 12: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei Zahlungsverzug

1. Wenn der Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste oder Besucher trotz vorheriger Abmahnung die Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen, den Verhaltensregeln oder den behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten, und zwar in einem Umfang, dass nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness
kann vom Unternehmer nicht verlangt werden, den Vertrag fortzusetzen, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Danach ist der
Freizeitperson, um das Ferienhaus zu verlassen und die Geschäftsräume so schnell wie möglich zu verlassen. In sehr dringenden Fällen kann auf die Warnung verzichtet werden.


2. Wenn der Urlauber sein Ferienhaus nicht räumt, ist der Unternehmer berechtigt, das Ferienhaus auf Kosten des Ferienhauses zu räumen.


3. Wenn der Urlauber der Meinung ist, dass der Unternehmer den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, muss er den Unternehmer unverzüglich informieren.


4. Der Urlauber bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu zahlen.

Artikel 13: Kündigung

1. Wenn das gemietete Ferienhaus ohne Verschulden des Unternehmers kaputt gegangen ist oder vorübergehend nicht genutzt werden kann, haben der Unternehmer und die Freizeitperson das Recht, den Vertrag zu kündigen. Wenn die Zerstörung des Ferienhauses oder die vorübergehende Nichtbenutzung des Ferienhauses dem Unternehmer zuzurechnen ist, kann die Freizeitperson Schadensersatz verlangen.


2. Wenn möglich, kann der Unternehmer der Freizeitperson ein gleichwertiges Ersatzferienhaus zum gleichen Preis anbieten. In diesem Fall kann der Urlauber wählen, ob er das Ersatzferienhaus storniert oder akzeptiert.

Artikel 14: Nutzung durch Dritte

Weder der Unternehmer noch die Freizeitperson dürfen das Ferienhaus unter irgendeinem Namen für andere als die in der Vereinbarung genannten Personen nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die erlaubte Nutzung stattfindet, werden vorab durch eine gesonderte Vereinbarung geregelt.

Artikel 15: Inkassokosten

Die Freizeitperson oder der Unternehmer trägt die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer oder der Freizeitperson nach einer Mahnung des Verzugs angemessen entstehen. Wird der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, kann nach schriftlicher Mitteilung der gesetzliche Zinssatz für den verbleibenden Teil berechnet werden.

Artikel 16: Änderungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UWbooking.com können nur von der Geschäftsleitung von UWbooking.com vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, zugunsten der Freizeitperson.